Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die BundestheaterCard

Die BundestheaterCard ist eine kostenlose Kundenkarte der Burgtheater GmbH, der Wiener Staatsoper GmbH und der Volksoper Wien GmbH (im Folgenden Bundestheater oder Bühnengesellschaften genannt). Die Abwicklung erfolgt durch die ART for ART Theaterservice GmbH (im Folgenden ART for ART genannt) im Namen der Bundestheater unter Zugrundelegung dieser AGB. Mit einer BundestheaterCard kann auch ein SEPA – Lastschriftmandat erteilt werden.
Der Kunde oder die Kundin ist mit der BundestheaterCard berechtigt, am Vorteilsprogramm der Bundestheater eilzunehmen. Die aktuellen, jeweils gültigen Vorteile der BundestheaterCard können auf den Webseiten der Bühnengesellschaften beziehungsweise bei den Bundestheaterkassen eingesehen werden. Die Bundestheater sind berechtigt, diese Vorteile jederzeit zu ändern oder allenfalls erworbene Vorteile durch andere zu ersetzen oder im Falle der Einstellung der BundestheaterCard zu widerrufen. Vorteile können nicht rückwirkend für bereits reservierte oder gekaufte Karten bzw. Artikel eingelöst werden.

Die BundestheaterCard kann durch Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterfertigten Bestellformulars auf folgende Arten bestellt werden:

  1. persönliche Abgabe bei den Bundestheaterkassen, Opernring 2, 1010 Wien;
  2. per Post an: ART for ART Theaterservice GmbH, Kartenvertrieb, Goethegasse 1, 1010 Wien;
  3. eingescannt per E-Mail an tickets@bundestheater.at

Die BundestheaterCard kann nach Bearbeitung des Antrags und Ausstellung entweder bei den Bundestheaterkassen abgeholt werden oder sie wird innerhalb von vier Wochen ab Bestellung per Post zugesandt. Bei Nutzung des SEPA-Mandats ist auf Aufforderung ein Identifikationsnachweis (amtlicher Lichtbildausweis) vorzuweisen. Alle Abonnent:innen der Bundestheater erhalten die BundestheaterCard automatisch ausgestellt. Mit erstmaliger Benützung der BundestheaterCard akzeptiert der/die Abonnent:in diese AGB. Pro Kunde oder Kundin (natürliche oder juristische Person) wird nur eine BundestheaterCard ausgestellt. Die Karte ist nicht übertragbar. Bei Verlust oder Diebstahl der Karte ist der Kunde oder die Kundin a ngehalten, ART for ART ehestmöglich zu verständigen (tickets@bundestheater.at, ART for ART Theaterservice GmbH, Kartenvertrieb, Goethegasse 1, 1010 Wien).

Die Nutzung der BundestheaterCard ist auf den Webseiten der Bundestheater www.wiener-staatsoper.at, www.volksoper.at und www.burgtheater.at möglich. Voraussetzung dafür ist, dass eine E-Mail-Adresse bei den Bundestheatern zu diesem Zweck bereits hinterlegt ist oder diese am Bestellformular angegeben wird. Sollte dies nicht zutreffen, der Kunde oder die Kundin jedoch die BundestheaterCard bereits online nutzen wollen, ist die Kontaktaufnahme mit den Bundestheatern notwendig. Die Nutzung der BundestheaterCard ist erst nach Freischaltung durch die Bundestheater möglich. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses bezüglich der BundestheaterCard kann von den Vertragsparteien jederzeit und ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat ausgesprochen werden. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt das Recht des Kunden oder der Kundin zur Inanspruchnahme der Vorteile der BundestheaterCard. Die Bundestheater werden den Kunden oder die Kundin mit der fristgerechten Kündigungsbenachrichtigung auf den damit einhergehenden Verfall der Vorteile schriftlich per Post an die vom Kunden oder der Kundin zuletzt mitgeteilte Anschrift bzw. per E-Mail an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse aufmerksam machen, sofern für die Verwendung der E-Mail-Adresse eine Zustimmung vorliegt.

Informationen zur Datenverarbeitung und den damit verbundenen Rechten finden sich in den Datenschutzerklärungen auf den Webseiten der Bundestheater (www.wiener-staatsoper.at, www.volksoper.at und www.burgtheater.at).
Der Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.

 

BundestheaterCard mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Der Kunde oder die Kundin hat als Inhaber:in einer BundestheaterCard die Möglichkeit, Zahlungen über ein SEPA – Lastschriftmandat durchzuführen. Das SEPA – Lastschriftmandat wird ART for ART erteilt, die die Zahlungen für die jeweilige Bühnengesellschaft organisatorisch abwickelt. Mit Erteilen des SEPA-Lastschriftmandats ist ART for ART widerruflich berechtigt, bei jedem durchgeführten Kauf den Rechnungsbetrag vom angegebenen Bankkonto im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Bühnengesellschaft einzuziehen. Damit ist auch die kontoführende Bank ermächtigt, die SEPA-Lastschriften einzulösen, wobei für die Bank keine Verpflichtung besteht, insbesondere dann nicht, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. Der Kunde oder die Kundin hat das Recht, innerhalb von acht Wochen ab Abbuchungstag die Rückbuchung bei seiner oder ihrer Bank zu veranlassen, verpflichtet sich aber, ART for ART davon vorher nachweislich schriftlich (tickets@bundestheater.at oder ART for ART Theaterservice GmbH, Kartenvertrieb, Goethegasse 1, 1010 Wien) in Kenntnis zu setzen. Wird die SEPA-Lastschrift von der Bank des Kunden oder der Kundin nicht eingelöst, so steht der Gesellschaft, die die Karten verkauft hat, das Recht zu, den Kauf zu stornieren und die Kosten für die SEPA-Lastschrift dem Kunden oder der Kundin in Rechnung zu stellen. Der Kunde oder die Kundin ist ve rpflichtet, ART for ART von einer etwaigen Kontoänderung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Im Falle persönlicher oder telefonischer Kartenbuchung mit der BundestheaterCard behalten sich die Bundestheater die Abfrage eines persönlichen Identifikationsmerkmales vor.

SEPA-Lastschriftmandate können derzeit von Konten innerhalb der Europäischen Union akzeptiert werden, wenn die Landeswährung des Landes, in dem das Konto geführt wird, der Euro ist.

Änderungen der AGB können von den Bundestheatern jederzeit vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf den Webseiten der Bundestheater (www.wiener-staatsoper.at, www.volksoper.at und www.burgtheater.at) abrufbar (beziehungsweise wird dem Kunden oder der Kundin auf Wunsch zugesandt). Sofern die Änderungen Kunden oder Kundinnen nicht ausschließlich begünstigt, werden diese den Kundinnen oder Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung in geeigneter Form, samt dem zusammengefassten wesentlichen Inhalt der Änderungen, mitgeteilt. Die Kundinnen oder Kunden werden bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf hingewiesen, dass sie berechtigt sind, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen. 

Stand: Juni 2024

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